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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §36 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/08/0101 E 21. November 2001 RS 1Stammrechtssatz
Der im Gesetz angeordneten Berücksichtigung des Einkommens des Lebensgefährten liegt offenkundig die Annahme zu Grunde, dass dieser wegen der Lebens- (Wohn-)Gemeinschaft auch zum gemeinsamen Wirtschaften zumindest zum Teil (etwa durch Mitfinanzierung der Miete oder der Ernährung) beiträgt (Hinweis E 3. September 1996, 95/08/0283).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006080124.X01Im RIS seit
24.05.2007