RS Vwgh 2007/4/25 2006/08/0124

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Veröffentlicht am 25.04.2007
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §36 Abs2;
NotstandshilfeV §2 Abs1;
NotstandshilfeV §2 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/08/0101 E 21. November 2001 RS 1

Stammrechtssatz

Der im Gesetz angeordneten Berücksichtigung des Einkommens des Lebensgefährten liegt offenkundig die Annahme zu Grunde, dass dieser wegen der Lebens- (Wohn-)Gemeinschaft auch zum gemeinsamen Wirtschaften zumindest zum Teil (etwa durch Mitfinanzierung der Miete oder der Ernährung) beiträgt (Hinweis E 3. September 1996, 95/08/0283).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006080124.X01

Im RIS seit

24.05.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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