Index
50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Soweit Auswahlrichtlinien auf den Nachweis einer hauptberuflichen Lenkertätigkeit abstellen, widerspricht das weitere Erfordernis, daß dieser "jedenfalls durch entsprechende Anmeldung bei einem Sozialversicherungsträger" erbracht werden muß, nicht dem Sinne des Gesetzes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1980:1979002657.X04Im RIS seit
08.01.2004