RS Vwgh 1980/12/19 1984/79

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Veröffentlicht am 19.12.1980
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1686/79 E 10. Oktober 1980 VwSlg 10260 A/1980 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Auswahl zwischen Bewerbern um eine Taxikonzession ist dann im Sinne des Gesetzes gelegen, wenn vor allem jene Bewerber in Betracht gezogen werden, die nach ihrem beruflichen Werdegang und ihren persönlichen Verhältnissen eine klaglose Ausübung der angestrebten Berechtigung vom Standpunkt der öffentlichen Interessen erwarten lassen, wobei das öffentliche Interesse bei der Prüfung des Bedarfes nach der Ausübung des Taxigewerbes im besonderen darauf gerichtet ist, daß die Betriebsmittel in einer der Befriedigung der Nachfrage entsprechenden Weise eingesetzt werden (Hinweis auf E vom 15.6.1965, 0822/63, 24.1.1980, 3267/78). Soziale Kriterien dürfen in diesem Zusammenhang nur im Rahmen dieser - materienbezogenen Überlegungen Beachtung finden. (Hinweis auf das zuletzt angeführte Erkenntnis des VwGH)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1980:1979001984.X02

Im RIS seit

03.12.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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