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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §18 Abs4;Beachte
Siehe jedoch: 85/18/0004 E VS 20. Dezember 1985 VwSlg 11983 A/1985 RS 2;Rechtssatz
Einem Schriftstück, in dem sowohl die Unterschrift des Genehmigenden als auch die des Belaubigenden photokopiert sind, kommt nicht die rechtliche Eigenschaft einer Bescheidausfertigung zu.
Schlagworte
Unterschrift des Genehmigenden Vervielfältigung von Ausfertigungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff Allgemein Beglaubigung der KanzleiEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980002377.X01Im RIS seit
16.01.1981Zuletzt aktualisiert am
20.05.2011