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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AlVG 1977 §61 Abs7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3491/80 B 23. Jänner 1981 VwSlg 10349 A/1982 RS 1Stammrechtssatz
Der Abzug des auf den Versicherten entfallenden Beitragsteiles vom Entgelt durch ein Privatrechtssubjekt als Dienstgeber ist nicht als Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt im Sinne der Art 130 Abs 1 lit b, 131a B-VG zu qualifizieren. Eine dagegen gerichtete Beschwerde ist daher wegen offenbarer Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes zurückzuweisen.Der Abzug des auf den Versicherten entfallenden Beitragsteiles vom Entgelt durch ein Privatrechtssubjekt als Dienstgeber ist nicht als Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt im Sinne der Artikel 130, Absatz eins, Litera b,, 131a B-VG zu qualifizieren. Eine dagegen gerichtete Beschwerde ist daher wegen offenbarer Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes zurückzuweisen.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Faktische Amtshandlungen siehe Art 129a Abs1 Z2 ( früher Art 131a B-VG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1981080006.X01Im RIS seit
30.03.2004