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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §17;Rechtssatz
Es ist Aufgabe des Berufungswerbers, sich innerhalb der Berufungsfrist jene Unterlagen (aus dem Akt) zu beschaffen, von denen er meint, dass sie seiner Verteidigung dienlich sein könnten.
Schlagworte
Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1979000834.X01Im RIS seit
10.12.2003