RS Vwgh 1981/1/28 3572/80

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Veröffentlicht am 28.01.1981
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §51;
  1. VwGG § 33 heute
  2. VwGG § 33 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2021
  3. VwGG § 33 gültig von 01.01.2014 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  4. VwGG § 33 gültig von 01.03.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  5. VwGG § 33 gültig von 01.07.2008 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  6. VwGG § 33 gültig von 05.01.1985 bis 30.06.2008

Rechtssatz

Der Beschluss geht von der Auffassung aus, dass eine Zurückziehung einer Beschwerde iSd §§ 33 Abs 1 und 51 VwGG 1965 auch dann vorliegt, wenn die Prozesserklärung der Zurückziehung im Hinblick auf eine eingetretene Klaglosstellung, jedoch vor der daraufhin vom VwGH beschlossenen Einstellung des Verfahrens abgegeben wird.Der Beschluss geht von der Auffassung aus, dass eine Zurückziehung einer Beschwerde iSd Paragraphen 33, Absatz eins und 51 VwGG 1965 auch dann vorliegt, wenn die Prozesserklärung der Zurückziehung im Hinblick auf eine eingetretene Klaglosstellung, jedoch vor der daraufhin vom VwGH beschlossenen Einstellung des Verfahrens abgegeben wird.

Schlagworte

Zurückziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980003572.X01

Im RIS seit

27.02.2004

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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