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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Rechtssatz
Der Beschluss geht von der Auffassung aus, dass eine Zurückziehung einer Beschwerde iSd §§ 33 Abs 1 und 51 VwGG 1965 auch dann vorliegt, wenn die Prozesserklärung der Zurückziehung im Hinblick auf eine eingetretene Klaglosstellung, jedoch vor der daraufhin vom VwGH beschlossenen Einstellung des Verfahrens abgegeben wird.Der Beschluss geht von der Auffassung aus, dass eine Zurückziehung einer Beschwerde iSd Paragraphen 33, Absatz eins und 51 VwGG 1965 auch dann vorliegt, wenn die Prozesserklärung der Zurückziehung im Hinblick auf eine eingetretene Klaglosstellung, jedoch vor der daraufhin vom VwGH beschlossenen Einstellung des Verfahrens abgegeben wird.
Schlagworte
ZurückziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980003572.X01Im RIS seit
27.02.2004Zuletzt aktualisiert am
22.08.2013