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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/08/0262 E 5. Juni 2002 RS 2Stammrechtssatz
Grundvoraussetzung für die Annahme persönlicher Abhängigkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 ASVG (und damit für ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis) ist die persönliche Arbeitspflicht. Fehlt sie, dann liegt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis schon deshalb nicht vor. Besteht die Befugnis, die übernommene Arbeitspflicht generell durch Dritte vornehmen zu lassen oder Aufträge sanktionslos ablehnen zu können (Hinweis E 22. Oktober 1996, 94/08/0118), mangelt es an der persönlichen Arbeitspflicht.
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005080137.X03Im RIS seit
06.06.2007Zuletzt aktualisiert am
23.09.2015