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L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §68 Abs3;Rechtssatz
Ausführungen warum eine Abänderung im Sinne des § 68 Abs 3 AVG einer rk vorläufigen Übergabe im Zusammenlegungsverfahren zu Gunsten einer Partei und hinsichtlich einer Abfindung nicht möglich ist.Ausführungen warum eine Abänderung im Sinne des Paragraph 68, Absatz 3, AVG einer rk vorläufigen Übergabe im Zusammenlegungsverfahren zu Gunsten einer Partei und hinsichtlich einer Abfindung nicht möglich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980001255.X03Im RIS seit
25.03.2004Zuletzt aktualisiert am
20.11.2014