RS Vwgh 1981/1/30 1255/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1981
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Index

L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §68 Abs3;
FlVfGG §11 impl;
ZLG Stmk 1971 §29;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0751/47 E 21. März 1949 VwSlg 754 A/1949 RS 1 (hier: Keine Abänderung zu Gunsten einer Partei hinsichtlich einer Abfindung im Zusammenlegungsverfahren)

Stammrechtssatz

Unter "schweren volkswirtschaftlichen Schädigungen" im Sinne des § 68 Abs 3 sind Beeinträchtigungen volkswirtschaftlicher, nicht privatwirtschaftlicher Belange von ernster Bedeutung für die allgemeine Wohlfahrt zu verstehen.Unter "schweren volkswirtschaftlichen Schädigungen" im Sinne des Paragraph 68, Absatz 3, sind Beeinträchtigungen volkswirtschaftlicher, nicht privatwirtschaftlicher Belange von ernster Bedeutung für die allgemeine Wohlfahrt zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980001255.X02

Im RIS seit

25.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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