RS Vwgh 1981/2/10 81/07/0010

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.02.1981
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Die durch besondere Rechtstitel begründeten Beschränkungen iSd § 5 Abs 2 WRG 1959 sind nicht Nutzungsbefugnisse iSd Gesetzesstelle. Gemäß § 3 Abs 1 WRG gehören die dort genannten Privatgewässer, wenn nicht von anderen erworbene Rechte, also Privatrechtstitel, vorliegen, dem Grundeigentümer. Als Privatrechtstitel ist ein solcher anzusehen, der ein Recht am Privatgewässer in der Richtung einräumt, daß das Gewässer dem im Titel Genannten gehört.Die durch besondere Rechtstitel begründeten Beschränkungen iSd Paragraph 5, Absatz 2, WRG 1959 sind nicht Nutzungsbefugnisse iSd Gesetzesstelle. Gemäß Paragraph 3, Absatz eins, WRG gehören die dort genannten Privatgewässer, wenn nicht von anderen erworbene Rechte, also Privatrechtstitel, vorliegen, dem Grundeigentümer. Als Privatrechtstitel ist ein solcher anzusehen, der ein Recht am Privatgewässer in der Richtung einräumt, daß das Gewässer dem im Titel Genannten gehört.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1981070010.X04

Im RIS seit

24.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten