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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Die Ersatzzustellung ist unzulässig, wenn der Empfänger in diesem Zeitpunkt vorübergehend seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort (hier wegen eines Krankenhausaufenthaltes) verlassen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980003173.X01Im RIS seit
22.01.2004