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L82000 BauordnungNorm
BauRallg impl;Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Frage der Geringfügigkeit einer Abweichung darf der Rechtsgrund der erteilten Bewilligung nicht außer acht gelassen werden.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980002867.X01Im RIS seit
15.03.2004Zuletzt aktualisiert am
11.02.2014