RS Vwgh 2007/4/25 2005/08/0062

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.2007
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §1266;
ABGB §471;

Rechtssatz

Das Bestehen eines Zurückbehaltungsrechtes an einer herauszugebenden Liegenschaft im Scheidungsfall führt nicht dazu, dass der ab Rechtskraft der Scheidung unredliche Besitzer der gemeinsamen Liegenschaft redlich würde; es vermittelt angesichts seines eingeschränkten Umfanges auch keinen mit Rechtskraft der Scheidung verloren gegangenen Nutzungsanspruch an einem ehemals gemeinsamen landwirtschaftlichen Betrieb.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005080062.X03

Im RIS seit

24.05.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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