RS Vwgh 1981/2/18 3031/80

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Veröffentlicht am 18.02.1981
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90/01 Straßenverkehrsordnung

Rechtssatz

Ein Bescheid nach § 90 StVO kann einen solchen Inhalt haben, dass dem betreffenden Ausspruch der Behörde zugleich auch der Inhalt einer "Bestimmung" im Sinne des § 36 Abs 1 StVO beizumessen ist.Ein Bescheid nach Paragraph 90, StVO kann einen solchen Inhalt haben, dass dem betreffenden Ausspruch der Behörde zugleich auch der Inhalt einer "Bestimmung" im Sinne des Paragraph 36, Absatz eins, StVO beizumessen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980003031.X02

Im RIS seit

05.06.2002

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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