RS Vwgh 1981/2/20 3328/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.1981
beobachten
merken

Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Das öffentliche Interesse an der Mobilität bei der Ausübung des Taxigewerbes im Bereich des Stadtgebietes von BADEN ist nicht anders zu beurteilen als im Bereich des Wiener Stadtgebietes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1979003328.X03

Im RIS seit

02.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten