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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Das öffentliche Interesse an der Mobilität bei der Ausübung des Taxigewerbes im Bereich des Stadtgebietes von BADEN ist nicht anders zu beurteilen als im Bereich des Wiener Stadtgebietes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1979003328.X03Im RIS seit
02.02.2004