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L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Das Fehlen einer Bauplatzerklärung berechtigt die Berufungsbehörde zu einer Abweisung des Bauansuchens, mag auch dieser Versagungsgrund der Baubehörde erster Instanz nicht wahrgenommen worden sein.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG (siehe auch Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980000077.X01Im RIS seit
25.11.2003Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009