Index
60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §105 Abs3 Z2 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2392/77 E 28. März 1980 VwSlg 10085 A/1980 RS 3Stammrechtssatz
Das ArbVG sieht eine Vermengung der zu § 105 Abs 3 Z 2 lit a und b geltend gemachten Kündigungsgründe derart, daß sie insgesamt eine Kündigung rechtfertigen könnten, ohne daß einer der Kündigungsgründe voll erfüllt wäre, nicht vor.Das ArbVG sieht eine Vermengung der zu Paragraph 105, Absatz 3, Ziffer 2, Litera a und b geltend gemachten Kündigungsgründe derart, daß sie insgesamt eine Kündigung rechtfertigen könnten, ohne daß einer der Kündigungsgründe voll erfüllt wäre, nicht vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980001409.X02Im RIS seit
30.03.2004