Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §89a Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2401/76 E 22. Mai 1978 RS 2Stammrechtssatz
Wird der Fußgängerverkehr konkret gehindert oder war eine derartige Hinderung zu besorgen, ist die Behörde berechtigt, die Entfernung eines solcherart abgestellten Fahrzeuges nach § 88 a Abs 2 StVO zu veranlassen. (Hinweis auf E vom 1.7.1976, Zl. 1051/75 und vom 26.5.1977, Zl. 2191/76)Wird der Fußgängerverkehr konkret gehindert oder war eine derartige Hinderung zu besorgen, ist die Behörde berechtigt, die Entfernung eines solcherart abgestellten Fahrzeuges nach Paragraph 88, a Absatz 2, StVO zu veranlassen. (Hinweis auf E vom 1.7.1976, Zl. 1051/75 und vom 26.5.1977, Zl. 2191/76)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980003146.X02Im RIS seit
21.01.2004