RS Vwgh 1981/3/11 3087/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.03.1981
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Zieht ein (privater) Sachverständiger bewusst nur eine Partei des Verfahrens bzw den Pächter ihres Jagdgebietes einem von ihnen zwecks Gutachtenerstellung vorgenommenen Augenschein bei, so kann dies die andere Partei als berechtigten Befangenheitsgrund geltend machen.

Schlagworte

Befangenheit von Sachverständigen Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980003087.X02

Im RIS seit

04.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten