RS Vwgh 1981/3/18 1599/80

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Veröffentlicht am 18.03.1981
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Stellt sich nach Abschluß eines unter Beachtung aller Vorschriften durchgeführten Ermittlungsverfahrens heraus, daß im Zustand der Dienstbeschädigung seit der letzten rechtskräftigen Bemessung keine Änderung eingetreten ist, so muß die Bekämpfung der berufskundlichen Beurteilung erfolglos bleiben (Hinweis E 13.10.1978, 2480/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980001599.X01

Im RIS seit

31.03.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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