RS Vwgh 1981/3/23 3374/78

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Veröffentlicht am 23.03.1981
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Beachte

Besprechung in: ÖffD 1981/9, S 17; Kein Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung): 1011/74 E VS 24. März 1977 VwSlg 9279 A/1977 (RIS: keinabgv)

Rechtssatz

Bei Wegfall einer höherwertigen Vertretungsfunktion ist eine der früheren Verwendung gleichwertige nicht mehr gegeben (Hinweis auf Erk VS 24.3.1977 1011/74). Auch die Abberufung eines Stellvertreters eines Abteilungsleiters kann eine Versetzung nach § 67 Abs 4 DP darstellen.Bei Wegfall einer höherwertigen Vertretungsfunktion ist eine der früheren Verwendung gleichwertige nicht mehr gegeben (Hinweis auf Erk VS 24.3.1977 1011/74). Auch die Abberufung eines Stellvertreters eines Abteilungsleiters kann eine Versetzung nach Paragraph 67, Absatz 4, DP darstellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1978003374.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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