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20/13 Sonstiges allgemeines PrivatrechtNorm
AVG §45 Abs2 impl;Rechtssatz
Vermerk: Bezieht sich ein Sachverständiger bei der Berechnung der Entschädigung für die Hiebsunreife auf sogenannte "DOKW-Tabellen", so gibt er damit nur ein Hilfsmittel für seine sachverständige Einschätzung bekannt, das aber nichts daran ändert, dass die vom Sachverständigen ermittelten Ziffern das Ergebnis seiner fachkundigen Beurteilung darstellen (Entschädigungen für Schlägerungen im Stauraum eines Donaukraftwerkes).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980003242.X02Im RIS seit
09.02.2004Zuletzt aktualisiert am
21.02.2014