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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §225 Abs3 idF 1978/684;Rechtssatz
Für Beitragszeiträume, für die ein Ausstattungsbeitrag nach § 268 Abs 1 ASVG geleistet wurde und wodurch die bis dahin zurückgelegten Versicherungszeiten jegliche Wirksamkeit verloren haben, kommt eine Anerkennung von Beiträgen als rechtswirksam entrichtet gemäß § 225 Abs 3 ASVG nicht in Betracht.Für Beitragszeiträume, für die ein Ausstattungsbeitrag nach Paragraph 268, Absatz eins, ASVG geleistet wurde und wodurch die bis dahin zurückgelegten Versicherungszeiten jegliche Wirksamkeit verloren haben, kommt eine Anerkennung von Beiträgen als rechtswirksam entrichtet gemäß Paragraph 225, Absatz 3, ASVG nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1979002956.X01Im RIS seit
22.01.2004