RS Vwgh 1981/4/8 3526/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.04.1981
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2942/79 B VS 17. Dezember 1980 VwSlg 10327 A/1980 RS 2

Stammrechtssatz

Die Weiterleitung eines Bescheides, welcher dem durch einen Rechtsanwalt vertretenen Bf auf Grund einer diesbezüglichen Zustellverfügung der Behörde persönlich zugekommen ist, an seinen Vertreter führt nicht zur "Erlassung" des Bescheides.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980003526.X02

Im RIS seit

28.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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