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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §48 Abs1 Z5;Rechtssatz
Unter "Ausmaß der auferlegten Strafe" im § 49 Abs 2 VStG 1950 ist die im § 48 Abs 1 Z 5 VStG "verhängte Strafe und die angewendete Gesetzesbestimmung" zu verstehen.Unter "Ausmaß der auferlegten Strafe" im Paragraph 49, Absatz 2, VStG 1950 ist die im Paragraph 48, Absatz eins, Ziffer 5, VStG "verhängte Strafe und die angewendete Gesetzesbestimmung" zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980002495.X02Im RIS seit
11.07.2001