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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1304/78 E 28. Juni 1979 RS 4Stammrechtssatz
Mit dem Ausschluß von Bewerbern um eine Taxikonzession, deren Ansuchen erst NACH EINEM von der Behörde angenommenen "STICHTAG" anhängig geworden sind; von der Konzessionsverleihung wird nur insoweit dem Sinn des Gesetzes entsprochen, als dies geboten ist, um dadurch dem Entscheidungsanspruch jener Bewerber zu genügen, über deren Ansuchen das Ermittlungsverfahren bereits abgeschlossen ist.
Schlagworte
ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980000717.X02Im RIS seit
26.01.2004