RS Vwgh 1981/4/24 0047/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1981
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1304/78 E 28. Juni 1979 RS 4

Stammrechtssatz

Mit dem Ausschluß von Bewerbern um eine Taxikonzession, deren Ansuchen erst NACH EINEM von der Behörde angenommenen "STICHTAG" anhängig geworden sind; von der Konzessionsverleihung wird nur insoweit dem Sinn des Gesetzes entsprochen, als dies geboten ist, um dadurch dem Entscheidungsanspruch jener Bewerber zu genügen, über deren Ansuchen das Ermittlungsverfahren bereits abgeschlossen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980000047.X03

Im RIS seit

21.11.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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