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Abgabenverfahren - Landes- und GemeindeabgabenNorm
AVG §10 Abs4Rechtssatz
Mag die Vertretungsmacht des Bürgermeisters zur Erhebung einer VwGH-Beschwerde auch als eingeschränkt zu betrachten sein (arg § 25 Abs 1 iVm § 31 Abs 1 Bgld GdO), für die in Durchführung (§ 29 Abs 1) des Gemeinderatsbeschlusses, einen RA zu betrauen, erfolgte Bevollmächtigung eines BESTIMMTEN Rechtsanwaltes trifft dies jedoch nicht zu (Hinweis B 6.7.1966, 821/66 betr. OÖ GdO 1965).Mag die Vertretungsmacht des Bürgermeisters zur Erhebung einer VwGH-Beschwerde auch als eingeschränkt zu betrachten sein (arg Paragraph 25, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 31, Absatz eins, Bgld GdO), für die in Durchführung (Paragraph 29, Absatz eins,) des Gemeinderatsbeschlusses, einen RA zu betrauen, erfolgte Bevollmächtigung eines BESTIMMTEN Rechtsanwaltes trifft dies jedoch nicht zu (Hinweis B 6.7.1966, 821/66 betr. OÖ GdO 1965).
Schlagworte
Amtsbekannte Funktionäre Gemeinderecht Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit juristische Person Personengesellschaft des Handelsrechts Öffentliches RechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1979002599.X01Im RIS seit
27.04.1981Zuletzt aktualisiert am
05.10.2023