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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Zu den Privatgewässern gehört auch das Grundwasser (§§ 3 Abs 1 lit a, durch eine Naßbaggerung begründet daher Parteistellung der betroffenen Grundeigentümer).Zu den Privatgewässern gehört auch das Grundwasser (Paragraphen 3, Absatz eins, Litera a,, durch eine Naßbaggerung begründet daher Parteistellung der betroffenen Grundeigentümer).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete WasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980001199.X02Im RIS seit
24.03.2004Zuletzt aktualisiert am
31.03.2014