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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §103 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2969/76 E 13. Februar 1979 RS 1 (hier: Einsammeln der Fahrtenbücher am Ende jeder Woche und deren Durchsicht ist keine zweckentsprechende Kontrolle).Stammrechtssatz
Die den Zulassungsbesitzer treffende Verpflichtung zur Sicherung der Betriebsbereitschaft des Fahrtschreibers und der weiters ihm in § 103 Abs 4 KFG 1967 in Anschauung der Schaublätter auferlegten Obliegenheiten erfordert auch die Überwachung des Einlegens der Schaublätter in den Fahrtschreiber.Die den Zulassungsbesitzer treffende Verpflichtung zur Sicherung der Betriebsbereitschaft des Fahrtschreibers und der weiters ihm in Paragraph 103, Absatz 4, KFG 1967 in Anschauung der Schaublätter auferlegten Obliegenheiten erfordert auch die Überwachung des Einlegens der Schaublätter in den Fahrtschreiber.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980003527.X03Im RIS seit
29.04.1981