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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §34 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1724/75 E 25. Oktober 1977 VwSlg 9412 A/1977 RS 1Stammrechtssatz
Die im Eigentum einer gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft stehenden, verstreut liegenden und selbständig von Hausbesorgern betreuten Wohnhäuser bilden in ihrer Gesamtheit keinen Betrieb im Sinne des ArbVG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980002597.X01Im RIS seit
15.12.2003