RS Vwgh 1981/4/30 0846/78

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Veröffentlicht am 30.04.1981
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §435;
ErbStG §3 Abs1;
GrEStG 1955 §3 Z2;
  1. ABGB § 435 heute
  2. ABGB § 435 gültig ab 15.04.1916 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Eine einzelne, vom Gebäude nicht trennbare Wohneinheit kann nicht für sich Gegenstand eines Sonderrechtes nach Art eines Überbaues iSd § 435 ABGB sein.Eine einzelne, vom Gebäude nicht trennbare Wohneinheit kann nicht für sich Gegenstand eines Sonderrechtes nach Art eines Überbaues iSd Paragraph 435, ABGB sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1978000846.X02

Im RIS seit

30.04.1981
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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