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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §435;Rechtssatz
Eine einzelne, vom Gebäude nicht trennbare Wohneinheit kann nicht für sich Gegenstand eines Sonderrechtes nach Art eines Überbaues iSd § 435 ABGB sein.Eine einzelne, vom Gebäude nicht trennbare Wohneinheit kann nicht für sich Gegenstand eines Sonderrechtes nach Art eines Überbaues iSd Paragraph 435, ABGB sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1978000846.X02Im RIS seit
30.04.1981