RS Vwgh 1981/5/8 1765/80

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Veröffentlicht am 08.05.1981
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §74 Abs1;
  1. KFG 1967 § 74 gültig von 01.01.1968 bis 31.10.1997 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 120/1997

Rechtssatz

Ist die Behörde mit einer (vorübergehenden) Entziehung der Lenkerberechtigung vorgegangen, anstatt von Amts wegen ein Wiederaufnahmeverfahren (betreffend den Antrag des Bfrs auf Aufhebung der Befristung) einzuleiten und hiebei die Frage der Verkehrszuverlässigkeit zu prüfen, so kann sich der Bfr durch diese Vorgangsweise der Behörde nicht beschwert erachten, weil er dadurch zumindest nicht schlechter gestellt worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980001765.X03

Im RIS seit

01.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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