Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §73 Abs1;Rechtssatz
Wird die zeitliche Beschränkung der Gültigkeit einer Lenkerberechtigung aufgehoben - der Streichung der Befristung im Führerschein kommt Bescheidcharakter zu -, so bringt die Behörde damit zum Ausdruck, daß der Inhaber der Lenkerberechtigung als verkehrszuverlässig anzusehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980001765.X01Im RIS seit
01.04.2004