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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §73 Abs1;Rechtssatz
§ 73 Abs 1 des KFG 1967 bietet keine Rechtsgrundlage dafür, eine schon bestehende unbefristete Lenkerberechtigung in eine solche umzuwandeln, deren Gültigkeit nunmehr nach Ablauf einer bestimmten Frist erlöschen soll.Paragraph 73, Absatz eins, des KFG 1967 bietet keine Rechtsgrundlage dafür, eine schon bestehende unbefristete Lenkerberechtigung in eine solche umzuwandeln, deren Gültigkeit nunmehr nach Ablauf einer bestimmten Frist erlöschen soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980003515.X01Im RIS seit
27.01.2004