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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §9 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zum Begriff "überfahren" im Sinne des § 9 Abs 1 StVO (liegt nicht vor, wenn ein Kfz geschoben wird).Ausführungen zum Begriff "überfahren" im Sinne des Paragraph 9, Absatz eins, StVO (liegt nicht vor, wenn ein Kfz geschoben wird).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980001777.X01Im RIS seit
01.04.2004Zuletzt aktualisiert am
17.08.2015