Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §357;Rechtssatz
Der Bescheid eines Sozialversicherungsträgers, mit dem in einer Leistungssache die Wiederaufnahme verfügt wird, ist im Verwaltungsweg mit Einspruch an den Landeshauptmann zu bekämpfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1979003177.X01Im RIS seit
29.01.2004Zuletzt aktualisiert am
31.05.2012