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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Die Bedarfsprüfung hat darauf abzustellen, daß jede nicht auf besondere Umstände zurückzuführende und somit dem regelmäßigen Beförderungsbedürfnis des betreffenden Personenkreises entsprechende Nachfrage gedeckt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980000969.X02Im RIS seit
28.01.2004