RS Vwgh 1981/5/26 3722/80

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Veröffentlicht am 26.05.1981
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Ausführungen zur Haftung des ehemaligen Liegenschaftseigentümers für rückständige Beitragsschuldigkeiten aus der Zeit der Mitgliedschaft und Zuständigkeit gem § 85 Abs 1 WRG 1959 auch für Streitigkeiten aus solchen Forderungen.Ausführungen zur Haftung des ehemaligen Liegenschaftseigentümers für rückständige Beitragsschuldigkeiten aus der Zeit der Mitgliedschaft und Zuständigkeit gem Paragraph 85, Absatz eins, WRG 1959 auch für Streitigkeiten aus solchen Forderungen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980003722.X03

Im RIS seit

25.03.2004

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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