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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §190 Abs1;Rechtssatz
Im Sinne des § 190 Abs 1 BDG 1979 "anhängige Leistungsfeststellungsverfahren" sind auch die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des BDG 1979 beim VwGH anhängigen Verfahren über Beschwerden gegen die Leistungsfeststellung betreffende Bescheide.Im Sinne des Paragraph 190, Absatz eins, BDG 1979 "anhängige Leistungsfeststellungsverfahren" sind auch die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des BDG 1979 beim VwGH anhängigen Verfahren über Beschwerden gegen die Leistungsfeststellung betreffende Bescheide.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete DienstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1981090051.X01Im RIS seit
14.04.2004