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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13;Rechtssatz
§ 52 Abs 3 Z 6 KOVG 1957 begründet als Spezialvorschrift eine besondere verfahrensrechtliche Vorgangsweise, nach der das Verfahren über die Einstellung oder Neubemessung einer vom Einkommen abhängigen Zusatzrente im Falle eines schwankenden Einkommens mit Beginn des Kalenderjahres neu aufzurollen ist, weshalb hiefür auch nicht das Vorliegen der Tatbestände der §§ 68 bzw. 69 AVG 1950 Voraussetzung ist. (Hinweis auf E vom 20.2.1980, 2704/79).Paragraph 52, Absatz 3, Ziffer 6, KOVG 1957 begründet als Spezialvorschrift eine besondere verfahrensrechtliche Vorgangsweise, nach der das Verfahren über die Einstellung oder Neubemessung einer vom Einkommen abhängigen Zusatzrente im Falle eines schwankenden Einkommens mit Beginn des Kalenderjahres neu aufzurollen ist, weshalb hiefür auch nicht das Vorliegen der Tatbestände der Paragraphen 68, bzw. 69 AVG 1950 Voraussetzung ist. (Hinweis auf E vom 20.2.1980, 2704/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1981090006.X01Im RIS seit
14.04.2004Zuletzt aktualisiert am
29.12.2010