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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0731/71 E 5. März 1973 RS 2Stammrechtssatz
Die Fiktion des Art II Abs 5 leg cit baut auf der Voraussetzung auf, dass eine Gesundheitsschädigung vorhanden ist. Trifft dies nicht mehr zu, dann ist das als nicht mehr vorhanden festgestellte Leiden auch nicht mehr in die Beschädigtenversorgung einzubeziehen (Hinweis E 28.11.1963, 320/63, E 17.9.1971, 1332/70 und E 29.1.1973, 1543, 1544/71).Die Fiktion des Artikel römisch zwei, Absatz 5, leg cit baut auf der Voraussetzung auf, dass eine Gesundheitsschädigung vorhanden ist. Trifft dies nicht mehr zu, dann ist das als nicht mehr vorhanden festgestellte Leiden auch nicht mehr in die Beschädigtenversorgung einzubeziehen (Hinweis E 28.11.1963, 320/63, E 17.9.1971, 1332/70 und E 29.1.1973, 1543, 1544/71).
Schlagworte
Glaubhaftmachung der Veränderung Leidenszustand Maßgebende Veränderung der beruflichen Verhältnisse Anspruch auf Einschätzung nach KOVG §8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1979001899.X02Im RIS seit
23.10.2003