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L37296 Wasserabgabe SteiermarkNorm
WasserleitungsbeitragsG Stmk §2 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2743/80 E 29. Mai 1981 VwSlg 5599 F/1981 RS 1Stammrechtssatz
Unter Fertigstellung der Wasserversorgungsanlage iSd § 3 Abs 2 des (Stmk) WasserleitungsbeitragsG ist nicht die bloß faktische Herstellung der technischen Anschlussmöglichkeit oder der tatsächliche Anschluss des anschlusspflichtigen Gebäudes zu verstehen, sondern es ist der Zeitpunkt maßgebend, an den § 112 Abs 6 WRG 1959 die Berechtigung zur Betriebsaufnahme knüpft (Bauvollendungsanzeige, positive Erledigung eines allfälligen Überprüfungsverfahrens nach § 121 WRG 1959).Unter Fertigstellung der Wasserversorgungsanlage iSd Paragraph 3, Absatz 2, des (Stmk) WasserleitungsbeitragsG ist nicht die bloß faktische Herstellung der technischen Anschlussmöglichkeit oder der tatsächliche Anschluss des anschlusspflichtigen Gebäudes zu verstehen, sondern es ist der Zeitpunkt maßgebend, an den Paragraph 112, Absatz 6, WRG 1959 die Berechtigung zur Betriebsaufnahme knüpft (Bauvollendungsanzeige, positive Erledigung eines allfälligen Überprüfungsverfahrens nach Paragraph 121, WRG 1959).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980002869.X01Im RIS seit
16.03.2004