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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §238;Rechtssatz
Da der Geschäftsführer einer GmbH erst durch die Zustellung des Haftungsbescheides zum Gesamtschuldner wird, kann seine Haftung nur für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, für die am Zustellungstag das Einhebungsrecht gegen die GmbH noch nicht verjährt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980002644.X01Im RIS seit
10.06.1981