RS Vwgh 1981/6/22 0619/80

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Veröffentlicht am 22.06.1981
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82/05 Lebensmittelrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2128/78 E 25. September 1979 RS 2 (Zusatz: Eine verbotenen Angabe ist insbesondere die Aussage "in der Volksmedizin als Hausmittel")

Stammrechtssatz

Unter § 9 Abs 1 LMG 1975 fallen jegliche, wenn auch an sich wahrheitsgemäße Angaben, die irgendwie den Eindruck physiologischer Einwirkungen erwecken.Unter Paragraph 9, Absatz eins, LMG 1975 fallen jegliche, wenn auch an sich wahrheitsgemäße Angaben, die irgendwie den Eindruck physiologischer Einwirkungen erwecken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980000619.X02

Im RIS seit

26.01.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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