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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §73 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1027/75 E 14. Juni 1976 VwSlg 9082 A/1976 RS 1Stammrechtssatz
Die bloße Wahrscheinlichkeit, dass sich in 2 Jahren der Geisteszustand des Besitzers einer Lenkerberechtigung verschlechtern werde, gibt der Behörde keine Handhabe zu einer Einschränkung der Lenkerberechtigung nach § 73 Abs 1 KFG.Die bloße Wahrscheinlichkeit, dass sich in 2 Jahren der Geisteszustand des Besitzers einer Lenkerberechtigung verschlechtern werde, gibt der Behörde keine Handhabe zu einer Einschränkung der Lenkerberechtigung nach Paragraph 73, Absatz eins, KFG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980001167.X03Im RIS seit
17.03.2004