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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
KFG 1967 §69 Abs1 litb;Rechtssatz
Durch die Verweigerung der beantragten Einschränkung der Lenkerberechtigung auf Fahrzeuge mit Getriebeautomatik kann der Bfr, wenn dies im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Kostenersatzes nach dem KOVG 1957 eine Rolle spielt, in seinen subjektiven Rechten verletzt werden.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Sozialversicherung Fürsorge Kriegsopferversorgung und Opferfürsorge Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980001167.X01Im RIS seit
17.03.2004