RS Vwgh 1981/6/29 3417/78

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Veröffentlicht am 29.06.1981
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82/05 Lebensmittelrecht

Rechtssatz

Bei der Prüfung der Frage, ob eine gesundheitsbezogene Angabe vorliegt, kommt es nicht entscheidend darauf an, ob das Unternehmen zur Führung einer entsprechenden Wort- und Bildmarke berechtigt ist. Entscheiden ist vielmehr auch hier die Verkehrsauffassung also der Eindruck, der sich beim flüchtigen Lesen für einen nicht unbeträchtlichen Teil der Interessenten ergibt, wobei auch auf den Gesamteindruck der Mitteilung Bedacht zu nehmen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1978003417.X04

Im RIS seit

14.11.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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