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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §9 Abs1;Rechtssatz
Der Gebrauch des Familiennamens in Verbindung mit dem Wort "Doktor" bei Inverkehrbringen eines Verzehrproduktes stellt nicht schlechthin eine gesundheitsbezogene Angabe dar. Entscheidend ist die Verkehrsauffassung, nicht aber, ob das Unternehmen zur Führung einer entsprechenden Wort- oder Bildmarke berechtigt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1978003417.X01Im RIS seit
14.11.2003